Klasse B/ BF17*

Mindestalter 18 / 17* im Rahmen des Begleiteten Fahrens.

Kraftfahrzeuge ( außer der Klassen A, AM, A1, A2 ) mit einer zGM von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ( außer dem Fahrzeugführer ) ausgelegt und gebaut sind.  Alle Anhänger bis 750 kg zGM dürfen mitgeführt werden.
Wenn bei Anhängern die zGM mehr als 750 kg beträgt, ist die zGM der Kombination auf 3500 kg begrenzt.

B197

Mindestalter 18 / 17* im Rahmen des Begleiteten Fahrens.

Die Schlüsselzahl 197 berechtigt uneingeschränkt das Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen.
Die Bewerber absolvieren während der Klasse B Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug sowie eine mind. 15- minütige Schaltkompetenzprüfung.
Nach dem Bestehen der praktischen Prüfung auf einem Automatikfahrzeug wird die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erteilt.

Klasse B Automatik { SZ 78 }

Mindestalter 18 / 17* im Rahmen des Begleiteten Fahrens.
Mit dem Automatikführerschein darf der Inhaber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren.
Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung Klasse B { SZ 78 } ist möglich.
Nähere Infos gibt es in der Fahrschule.




Klasse BE

Mindestalter 18 / 17* im Rahmen des Begleiteten Fahrens.

Kraftwagen der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger über 750 kg und nicht mehr als 3500 kg zGM.

B96

Schlüsselzahl 96 mit Klasse B ist keine eigene Klasse.
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM* ist begrenzt auf max. 4250 kg ( zGM* der Kombination ).

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann aber nur mit max. 25 km/h. 
- Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbH von max. 25 km/h,
  dies gilt dann auch mit Anhänger.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Selbstfahrende Futtermischwagen

Umschreibung

Umschreibung ausländischer Führerscheine.
Benötigte Unterlagen für die Umschreibung
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausländischer Führerschein im Original
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins 
- Biometrisches Passfoto

auffrischungsstunden

Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis, sind aber schon lange nicht mehr gefahren?
Kein Problem, wir unterstützen Sie gerne.

intensivkurse

Wir bieten regelmäßig Intensivkurse an. Da nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern möglich ist, bitten wir Sie um rechtzeitige Anmeldung. Die Termine werden auf unserer Homepage bekanntgegeben.

fahrschulwechsel

Ein Wechsel der Fahrschule ist jederzeit möglich.

Führerscheinfinanzierung

auf Anfrage und nach Überprüfung der Daten möglich.